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   BAG, 18.12.1958 - 4 AZR 217/56   

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BAG, 18.12.1958 - 4 AZR 217/56 (https://dejure.org/1958,1993)
BAG, Entscheidung vom 18.12.1958 - 4 AZR 217/56 (https://dejure.org/1958,1993)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 1958 - 4 AZR 217/56 (https://dejure.org/1958,1993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fakultative Betriebsvereinbarung - Betriebliches Ruhegeld - Einhaltung einer Schriftform - Normative Wirkung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

    Auszug aus BAG, 18.12.1958 - 4 AZR 217/56
    Eine derart beschaffene allgemeine Regelung auf Grund betrieblicher Übung trägt dann aber die Möglichkeit in sich, daß sie durch eine anderweitige, die gleichen Ansprüche betreffende, kollektive Regelung (Betriebsvereinbarung) mit normativer Wirkung jedenfalls für die Arbeitnehmer ersetzt oder abgeändert werden kann, die zur Zeit des Inkrafttretens der Betriebsvereinbarung wie der Kläger noch im aktiven Arbeitsverhältnis standen (BAG 3, 1).
  • BAG, 20.12.1957 - 1 AZR 87/57

    Arbeitsverhältnis - Normativ regelnde Rechtsnorm - Kollektiv normative Regelung -

    Auszug aus BAG, 18.12.1958 - 4 AZR 217/56
    Das Ordnungsprinzip geht dem Günstigkeitsprinzip vor (vgl. dazu BAG 5, 130 und AP Nr. 5 zu § 9 TVG; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6. Aufl., 2. B d ., § 67 I 3; â- Dphr'Vn.
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